Personal Training ab 02.11.2020 / Zweiter Lockdown:
- Nach aktuellem Stand, ist Personal Training unter Einbehaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiterhin "zulässig" (1:1).
- Auch eine 1:2-Betreuung ist "zulässig", wenn die zweite Person im gleichen Haushalt wie die erste Person lebt.
Allerdings sind die Verordnungen, die die Grundsatzempfehlung der Mininisterpräsidenten-Bundeskanzlerin-Runde umsetzen noch nicht online. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist das abzuwarten.
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JÖRG LINDER AKTIV-TRAINING
Master of Arts in Gesundheitsmanagement und Prävention
Triathlon-Trainer-B-Lizenz (Langdistanz)
Kontakt /Mail: info@aktiv-training.de
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